Hundeanmeldung/Hundeabmeldung
Allgemeine Informationen
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular Hundean/abmeldung aus.
Anschließend können Sie es hierüber zusenden.
Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Abmeldung auch die Hundesteuermarke zurückzugeben ist.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Gemäß § 5 Abs. 1 der Hundesteuersatzung vom 18.12.2025
jährlich:
75,00 € Ersthund
100,00 € Zweithund
125,00 € Dritthund und jeder weitere Hund
Gemäß § 5 Abs. 3 der Hundesteuersatzung jährlich:
1.000,00 € für gefährliche Hunde
Die An- und Abmeldung selbst ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
HauptamtFrau Katrin Fiebelkorn
(06631) 918053
Einzugsermächtigung