Hundeanmeldung/Hundeabmeldung


Allgemeine Informationen

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

 

Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular Hundean/abmeldung aus.

Anschließend können Sie es hierüber zusenden.

 

Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Abmeldung auch die Hundesteuermarke zurückzugeben ist.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Gemäß § 5 Abs. 1 der Hundesteuersatzung vom 30.03.2017

jährlich:

 

50,00 €   Ersthund

75,00 €   Zweithund

100,00 € Dritthund und jeder weitere Hund

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Hundesteuersatzung jährlich:

600,00 € für gefährliche Hunde

 

Die An- und Abmeldung selbst ist gebührenfrei.

 


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau Katrin Fiebelkorn
Telefon (06631) 918053


Formulare

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