Vereinsförderung - Zuschüsse
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde unterstützt
- Vereine bei Investitionsmaßnahmen, wenn der Träger Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks ist,
- die Vereine in Form von laufenden Zuschüssen (z. B. Überlassen von Räumlichkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen),
- die Vereine in Form von besonderen Zuschüssen für die Anschaffung von langlebigen Vereinsgegenstände.
Die detailierten Informationen finden Sie in der unten aufgeführten Vereinsförderrichtlinie.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- formloser Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (ist bis zum 30. September für das aktuelle Rechnungsjahr) einzureichen
- Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme
Diese können Sie uns hierüber zusenden.
Ansprechpartner
HauptamtHerr Julian Viereck
(06631) 918054