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Vereinsförderung - Zuschüsse


Allgemeine Informationen

Die Gemeinde unterstützt

 

  •  Vereine bei Investitionsmaßnahmen, wenn der Träger Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks ist,
  • die Vereine in Form von laufenden Zuschüssen (z. B. Überlassen von Räumlichkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen),
  • die Vereine in Form von besonderen Zuschüssen für die Anschaffung von langlebigen Vereinsgegenstände.

 

Die detailierten Informationen finden Sie in der unten aufgeführten Vereinsförderrichtlinie.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (ist bis zum 30. September für das aktuelle Rechnungsjahr) einzureichen
  • Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme

 

Diese können Sie uns hierüber zusenden.


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Herr Julian Viereck
Telefon (06631) 918054