Antrag Sondernutzung-Plakatierung


Allgemeine Informationen

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.


Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

Werbeaufsteller/Werbetafeln

Plakatierung

 

Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

 

Hinweis: Anträge auf Plakatierung sind mindestens 1 Woche vor Beginn der beabsichtigten Plakatierung einzureichen. Nicht genehmigte Plakatierungen werden kostenpflichtig entfernt.

 

Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular aus.

Anschließend können Sie es hierüber zusenden.

 


Rechtsgrundlagen

§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

§ 46 Straßenverkehrsordnung(STVO)


Gebühren

Gemäß § 8 Nr. 7 der Verwaltungskostensatzung:

 

Plakatierungsgenehmigung auf gemeindlichen Flächen

unabhängig von Dauer, Anzahl und Zeit                                            30,00 €

ortsansässige Bürger                                                                                  10,00 €

ortsansässige Vereine, Verbände, Institutionen                            gebührenfrei


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050


Formulare

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