Anzeige auf Durchführung einer Veranstaltung


Allgemeine Informationen

Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes

 

Gesetzesänderung zum § 6 HGastG

Seit dem 23. Dezember 2025 entfällt im Hessischen Gaststättenrecht durch das Erste Bürokratieabbaugesetz die Anzeigenpflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe bei nicht-gewinnorientierten Organisationen und Vereinen.

Das bedeutet:

Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppe.

Weiterhin sind die gesetzlichen Vorschriften (Jugendschutz, Lebensmittelhygiene, Brandschutz, Lärmschutz) nach wie vor einzuhalten.
Die Erteilung einer Genehmigung zur Sperrung einer Straße/eines Platzes wegen eines Festes oder einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum bleibt hiervon unberührt und ist weiterhin zu beantragen.

Die Regelungen zur Sperrzeitverkürzung gelten auch weiterhin für alle Veranstalter - auch Vereine, die von der gaststättenrechtlichen Anzeigepflicht ausgenommen sind.

 

Den Antrag über Durchführung einer Veranstaltung können Sie es hierüber zusenden.

 

Empfehlung der Gemeinde Antrifttal:

Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, empfiehlt die Gemeinde Antrifttal insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit der Ordnungsbehörde

Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.

Eine frühzeitige Abstimmung bietet fachliche Hinweise und Beratung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Lärm-, Verkehrs- oder Brandschutz), bessere Koordination mit Sicherheits- und Einsatzkräften, die Möglichkeit, organisatorische Risiken im Vorfeld zu reduzieren.

Die Gemeinde Antrifttal setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.

 

 

 

 


Ansprechpartner

Ordnungsbehörde

 

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050


Formulare


Merkblätter

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