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Antrag auf Genehmigung eines Brauchtumfeuers (Oster-/Mai- und Martinsfeuer)


Allgemeine Informationen

Oster-, Mai-, Martins- oder Sonnenwendfeuer aber auch Weihnachtsbaumverbrennung sind Brauchtumsfeuer und nicht nur in Hessen seit Jahrzehnten als fester Bestandteil in der örtlichen Gemeinschaft verankert. Sie finden meist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt.

Um unnötige Feuerwehreinsätze (z. B. durch einen besorgten Bürger, der aufgrund eines Feuerscheins oder einer Rauchentwickluung die Feuerwehr alarmiert) zu vermeiden, müssen Brauchtumsfeuer mindestens 14 Tage vorher bei der Gemeindeverwaltung Antrifttal, Ordnungsamt, 36326 Antrifttal angezeigt werden.

Die Ordnungsbehörde informiert hierüber die zuständigen Zentralen Leitstellen sowie die Polizei.

Ist die Abgabe von Getränken und/oder Speisen während der Veranstaltung vorgesehen, ist dies zusätzlich mit einem gesonderten Vordruck Anzeige einer Veranstaltung beim Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung Antrifttal anzuzeigen.

Die Anzeige zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers, ein entsprechendes Merkblatt sowie die Anzeige einer Veranstaltung gemäß § 6 HGastG und ein entsprechendes Merkblatt dazu haben wir auf dieser Seite zum Download und Ausdruck bereitgestellt.

 

 

 

Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular aus.

Anschließend können Sie es hierüber zusenden.

 


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).