Ein Kinderreisepass kann jederzeit ausgestellt werden, das Kind muss kein Mindestalter haben. Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
Vor Antritt einer Reise sollten sich Eltern vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, den Kinderreisepass akzeptiert. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.
Der Kinderreisepass wird bei Vorsprache der Eltern ausgestellt. Kann nur ein Elternteil persönlich erscheinen, ist durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil eine Einverständniserklärung auszufüllen. Eine Einverständniserklärung finden Sie untenstehend.
Ab dem 10. Lebensjahr ist persönliche Vorsprache des Kindes aufgrund der zu leistenden Unterschrift zwingend erforderlich.
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de als PDF zur Verfügung.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Frau Michaela Stork (06631) 918050 Meldeamt(at)antrifttal.de