An-, Ab- und Ummeldung


Allgemeine Informationen

An-, Ab- und Ummeldungen bedürfen der persönlichen Vorsprache.

 

An- und Ummeldung

Wer in eine neue Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Bezug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

 

Eine Anmeldung ist nötig, wenn Sie erstmals mit Haupt- oder Nebenwohnung nach Antrifttal ziehen.

Eine Ummeldung ist ein Umzug innerhalb von Antrifttal.

Ein Statuswechsel ist die Änderung eines Hauptwohnsitzes in eine Nebenwohnung oder umgekehrt.

 

Mitzubringen sind:

 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:

  1. Für die An- bzw. Abmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat diejenige Person zu sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
  2. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern oder in die Wohnung der Mutter aufgenommen werden. Die Geburt wird der Meldebehörde durch die Standesämter mitgeteilt, die Anmeldung erfolgt bei der Hauptwohnung der Eltern.

 

 

 

Zuzug aus dem Ausland

Bitte beachten Sie bei einem Zugzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten Inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

 

In folgenden Fällen entfällt die Meldepflicht:

- man ist für eine Wohnung im Inland gemeldet und bezieht für nicht länger als 6 Monate eine weitere Wohnung oder

- man wohnt sonst im Ausland und bezieht für nicht länger als 3 Monate eine Wohnung.

 

 

 

Abmeldung eines Hauptwohnsitzes

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden.

Die Abmeldung ist bereits eine Woche vor dem Auszug möglich.

 

Wer aus einer Wohnung auszieht und innerhalb Deutschlands eine neue Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde nicht mehr abmelden. Es genügt die Anmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes bei der neuen Meldebehörde.

 

 

Abmeldung einer Nebenwohnung, auch wenn diese nicht in Antrifttal ist

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes erfolgt immer bei der Meldebehörde des aktuellen Hauptwohnsitzes.

 

 

 

Wegzug ins Ausland

Wer ins Ausland verzieht, unterliegt der Abmeldepflicht. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

 

 

Mitzubringen sind:

 

 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050