Schriftgröße
100%
Der Austritt muss persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder bei einem Notar erklärt werden. Seit 2017 sind dafür nicht mehr die Amtsgerichte zuständig.
Der Austritt wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche (beglaubigte) Erklärung bei der Gemeinde eingegangen ist.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.
Frau Michaela Stork
(06631) 918050