Kirchenaustritt


Allgemeine Informationen

Der Austritt muss persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder bei einem Notar erklärt werden. Seit 2017 sind dafür nicht mehr die Amtsgerichte zuständig.

 

Der Austritt wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche (beglaubigte) Erklärung bei der Gemeinde eingegangen ist.

 


Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG)


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050