Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
Der Austritt muss persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder bei einem Notar erklärt werden. Seit 2017 sind dafür nicht mehr die Amtsgerichte zuständig.
Der Austritt wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche (beglaubigte) Erklärung bei der Gemeinde eingegangen ist.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- einen gültigen Personalausweis oder
- einen Reisepass mit einer Meldebestätigung
Gebühren
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Michaela Stork
(06631) 918050