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Schätzungen von Immobilien


Allgemeine Informationen

Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert zu schätzen von:

  • Grundstücken
  • Beweglichen Sachen
  • Nutzungen eines Grundstücks
  • Rechten an einem Grundstück
  • Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind
  • Schäden an einem Grundstück und an Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, soweit die Gegenstände sich in seinem Bezirk befinden.

 

Die Schätzungsurkunden über Grundstücke sollen Angaben enthalten über

  • Größe und Bodenwert
  • Bauart und Wert der Gebäude
  • Wert der besonderen Einrichtungen, die zum Grundstück gehören
  • Gesamtwert

 

Voraussetzungen

Beantragen darf die Schätzung jeder Eigentümer/Miteigentümer der Immobilie.

Sofern ein Dritter (z. B. ein Kaufinteressent) einen Antrag stellt, muss eine Einverständniserklärung des Eigentümers beigefügt werden.

 

Für die Schätzung muß ein Termin vereinbart werden (telefonisch unter 06631/918052) oder online mit dem unten aufgeführten Formular. Ein Termin ist i. d. R. innerhalb eines Zeitraums von 2 - 3 Wochen möglich.

 

Nach der mit Ihnen zusammen durchgeführten Schätzung dauert es ca. 2 - 3 Wochen bis Ihnen die Schätzungsurkunde zugesandt wird.


Rechtsgrundlagen

Hessisches Ortsgerichtsgesetz

Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen


Notwendige Unterlagen

Zum Schätzungstermin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Bauplan

- Grundbuchauszug


Gebühren

Staffelung gemäß Gebührenordnung

Schätzungen nach § 18 des Ortsgerichtsgesetzes bei einem Wert

  • bis zu 10.000 Euro: 36,00 €
  • bis zu 25.000 Euro: 48,00 €
  • bis zu 50.000 Euro: 72,00 €
  • über 50.000 Euro erhöht sich die Gebühr für je angefangene 10.000 Euro um 6,00 €

Ansprechpartner

Ortsgericht

 

Herr Dietmar Krist
Telefon (06631) 918052


Formulare

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