Schätzungen von Immobilien


Allgemeine Informationen

Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert zu schätzen von:

 

Die Schätzungsurkunden über Grundstücke sollen Angaben enthalten über

 

Voraussetzungen

Beantragen darf die Schätzung jeder Eigentümer/Miteigentümer der Immobilie.

Sofern ein Dritter (z. B. ein Kaufinteressent) einen Antrag stellt, muss eine Einverständniserklärung des Eigentümers beigefügt werden.

 

Für die Schätzung muß ein Termin vereinbart werden (telefonisch unter 06631/918052) oder online mit dem unten aufgeführten Formular. Ein Termin ist i. d. R. innerhalb eines Zeitraums von 2 - 3 Wochen möglich.

 

Nach der mit Ihnen zusammen durchgeführten Schätzung dauert es ca. 2 - 3 Wochen bis Ihnen die Schätzungsurkunde zugesandt wird.


Rechtsgrundlagen

Hessisches Ortsgerichtsgesetz

Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen


Notwendige Unterlagen

Zum Schätzungstermin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Bauplan

- Grundbuchauszug


Gebühren

Staffelung gemäß Gebührenordnung

Schätzungen nach § 18 des Ortsgerichtsgesetzes bei einem Wert


Ansprechpartner

Ortsgericht

 

Herr Dietmar Krist
Weihersweg 24
36326 Antrifttal
Telefon (06631) 918052


Formulare

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