Geburten


Allgemeine Informationen

Zuständige für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt Antrifttal, wenn ein Kind in Antrifttal geboren wurde.

Anzeigepflicht nach § 19 PstG ist

 

1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist   oder
2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

 

(Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind.)

innerhalb einer Woche generell mit nachfolgenden Unterlagen:

 

Bei verheirateten Eltern:

 

Bei unverheirateten Eltern:

 

Bitte beachten Sie, dass je nach Staatsangehörigkeit und Personenstand die vorzulegenden Unterlagen variieren können. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit uns auf !


Rechtsgrundlagen

§ 19 PstG


Notwendige Unterlagen

Bei verheirateten Eltern:

 

Bei unverheirateten Eltern:


Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Katrin Fiebelkorn
Telefon (06631) 918053


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).