Geburten
Allgemeine Informationen
Zuständige für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt Antrifttal, wenn ein Kind in Antrifttal geboren wurde.
Anzeigepflicht nach § 19 PstG ist
1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist oder
2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
(Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind.)
innerhalb einer Woche generell mit nachfolgenden Unterlagen:
Bei verheirateten Eltern:
- Eheurkunde bzw beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Vorlage der Personalausweise
- Geburtsbescheinigung der Hebamme
Bei unverheirateten Eltern:
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bzw. Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe
- Vorlage der Personalausweise
- ggfs. Vaterschaftsanerkennung / Sorgerechtserklärung
- Geburtsbescheinigung der Hebamme
Bitte beachten Sie, dass je nach Staatsangehörigkeit und Personenstand die vorzulegenden Unterlagen variieren können. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit uns auf !
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Bei verheirateten Eltern:
- Eheurkunde bzw beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Vorlage der Personalausweise
- Geburtsbescheinigung der Hebamme
Bei unverheirateten Eltern:
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bzw. Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe
- Vorlage der Personalausweise
- ggfs. Vaterschaftsanerkennung / Sorgerechtserklärung
- Geburtsbescheinigung der Hebamme
Ansprechpartner
StandesamtFrau Katrin Fiebelkorn
(06631) 918053
Merkblätter
- Informationen zur Namensführung des Kindes
- Informationen zur Sorgerechtserklärung
- Informationen zur Vaterschaftsanerkennung