Eheschließungen
Allgemeine Informationen
Anmeldung der Eheschließung
Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung der Eheschließung frühstens sechs Monate vor dem Trautermin vornehmen können und die Unterlagen auch nicht älter als sechs Monate sein dürfen.
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
bei ledigen Partnern:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ( Ausstellung am Standesamt des Gebursortes )
- Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt ( Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes )
bei geschiedenen oder verwirtweten Partnern zusätzlich:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweis der Auflösung (Standesamt Heiratsort)
- oder Heiratsurkunde der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil des Amtsgerichtes bzw. Vorlage der Sterbeurkunde
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von urkundlichen Nachweisen je nach Staatsangehörigkeit und Personenstand variieren kann.
Gebühren
Es entstehen Kosten gem. § 8 Nr. 13 der Verwaltungskostensatzung.
Ansprechpartner
StandesamtFrau Katrin Fiebelkorn
(06631) 918053
Merkblätter
- Informationen zur Namensführung in der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
- Informationen über die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Verwaltungskostensatzung
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).