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Eheschließungen


Allgemeine Informationen

Anmeldung der Eheschließung

 

Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung der Eheschließung frühstens sechs Monate vor dem Trautermin vornehmen können und die Unterlagen auch nicht älter als sechs Monate sein dürfen.


Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

bei ledigen Partnern:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ( Ausstellung am Standesamt des Gebursortes )
  • Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt ( Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes )

 

bei geschiedenen oder verwirtweten Partnern zusätzlich:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweis der Auflösung (Standesamt Heiratsort)
  • oder Heiratsurkunde der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil des Amtsgerichtes bzw. Vorlage der Sterbeurkunde

 

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von urkundlichen Nachweisen je nach Staatsangehörigkeit und Personenstand variieren kann.


Gebühren

Es entstehen Kosten gem. § 8 Nr. 13 der Verwaltungskostensatzung.


Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Katrin Fiebelkorn
Telefon (06631) 918053


Merkblätter

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