Antrag auf Grabentfernung


Allgemeine Informationen

Grabmale dürfen nicht ohne Genehmigung entfernt werden. Die erforderliche Genehmigung wird von der Friedhofsverwaltung erteilt.

Die Genehmigung selbst ist gebührenfrei, wenn es sich um eine Grabmalentfernung nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (30 Jahre nach der Beisetzung - bei mehrstelligen Grabmalen 30 Jahre nach der letzten Beisetzung handelt.

Soll die Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist entfernt werden, kostet die Genehmigung 10,00 € zzgl. einer jährlichen Pflegegebühr von 10,00 €, die als Gesamtbetrag bis zum Ablauf der Ruhefrist in Rechnung gestellt wird.

 

Bitte füllen Sie den Antrag auf Grabentfernung aus.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die Genehmigung kostet:

- für Entfernungen nach Ablauf Ruhefrist 0,00 €

- für Entfernungen vor Ablauf der Ruhefrist 10,00 €

 

Bitte beachten Sie, dass bei Entfernungen vor Ablauf der Ruhefrist sowie Entfernungen, welche durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden sollen, weitere Kosten anfallen.


Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung