Urkundenanforderung
Die Ausstellung kann nur gem. § 62 Personenstandsgesetz erfolgen (berechtigtes Interesse).
Um eine Geburts-/Sterbe-/Heiratsurkunde zu erhalten, muss die Geburt, Heirat oder der Sterbefall auch in Antrifttal stattgefunden haben.
Die Gebühr beträgt je Urkunde 12,00 €. Bei 2 oder mehr Urkunden des gleichen Vorgangs ab der 2. Urkunde je 6,00 €. (Anlage zu § 1 Verwaltungskostenordnung).