Grabmale dürfen nicht ohne Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden.
Die Genehmigung selbst ist gebührenfrei, wenn es sich um eine Grabmalentfernung nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (30 Jahre nach der Beisetzung - bei mehrstelligen Grabmalen 30 Jahre nach der letzten Beisetzung handelt.
Soll die Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist entfernt werden, kostet die Genehmigung 10,00 € zzgl. einer jährlichen Pflegegebühr von 10,00 €, die als Gesamtbetrag bis zum Ablauf der Ruhefrist in Rechnung gestellt wird.
Die Grabmale inkl. der Fundamente können Sie selbst (gebührenfrei) oder aber vom gemeindlichen Bauhof durchführen lassen.
Grabentfernungen inkl. Entsorgung durch den gemeindlichen Bauhof kosten:
- für ein Reihengrab (Einzelgrab) 300,00 €
- für ein Wahlgrab (Doppelgrab) 400,00 €
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller auch der Nutzungsberechtigte der zu entfernenden Grabstätte sein muß.
Bernsburg
Ohmes
Ruhlkirchen
Seibelsdorf
Vockenrod
Bitte wählen Sie aus, auf welchem Friedhof sich die Grabstätte befindet
Bitte geben Sie den Namen, Vornamen sowie das Sterbejahr an.
Wenn Sie das genau Datum nicht mehr wissen geben Sie einfach den 01.01. des entsprechenden Jahres an.
Ja
Nein
Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre ab der Beisetzung (bei Wahlgräbern ab der letzten Beisetzung).
Die Grabstätte inkl. der Fundamente wird selbst oder durch von mir beauftragte Dritte entfernt.
Die Grabstätte soll durch den gemeindlichen Bauhof zum nächstmöglichen Termin entfernt werden.
Sicherheitsabfrage
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Rechtliches:
Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.