Informationen der Friedhofsverwaltung - geänderter Termin Grabmalprüfung

Die vorgesehene Grabmalprüfung hat aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht stattgefunden. Sie findet nun in der 21. KW (23.05. – 27.05.2022) statt.

 

Gräber, die noch neu gesetzt wurden (ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin) und bei uns noch nicht gemeldet wurden, bitte noch nachmelden (06631/918052), damit sie von der Prüfung angeschlossen werden können.

 

WICHTIGE INFORMATION der Friedhofsverwaltung

ÜBERPRÜFUNG DER STANDFESTIGKEIT DER GRABMALE

Die Gemeinde Antrifttal ist verpflichtet die Grabmale jährlich auf ihre Standfestigkeit zu prüfen. An die Verkehrssicherheit auf Friedhöfen werden immer höhere Anforderungen gestellt und zwar mit Recht, denn die Folgen der Unfälle durch umgestürzte Grabmale sind oft verheerend. 1996 sind in der Bundesrepublik rund 100 solcher Unfälle mit Personenschäden gemeldet worden. Der Bundesgerichtshof hat daher den Grundsatz aufgestellt, dass die Grabmale auf Friedhöfen im Interesse der Friedhofsbesucher in angemessenen Zeitabständen auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen sind. Die Prüfungen sind einmal jährlich vorzunehmen.

Die Überprüfung der Standfestigkeit wird vom Sachverständigenbüro Steinbrecher, Buseck vorgenommen.

Das Unternehmen wird diejenigen Grabmale, bei denen die Standsicherheit gefährdet ist, durch Aufkleber markieren. Da dieser Aufkleber den Angehörigen oder sonstigen Verpflichteten signalisieren soll, dass hier eine Gefahr besteht, bittet die Gemeinde um Verständnis dafür, dass auffallende Farben gewählt werden und die Aufkleber gut sichtbar an der Frontseite der Grabmale angebracht werden müssen.

 

In Einzelfällen, wenn die Umsturzgefahr zu groß ist und sozusagen Gefahr im Verzuge ist, wird es sich nicht vermeiden lassen, dass ein Grabmal aus Sicherheitsgründen vorsichtig umgelegt werden muss.

Da alle Mängel aufgenommen und protokolliert werden, macht es keinen Sinn, wenn die Aufkleber entfernt werden, ohne dass geeignete Maßnahmen durchgeführt und der Gemeinde mitgeteilt werden.

Betroffene Personen sollten bitte bedenken, dass es sich bei der Überprüfung der Standsicherheit mit Sicherheit nicht um eine Willküraktion der Gemeinde handelt. Es soll lediglich vermieden werden, dass auf den Friedhöfen Unfälle passieren, durch die in erster Linie die nutzungsberechtigten Privatpersonen, aber auch die Gemeinde zu Schadensersatz verpflichtet oder sogar strafrechtlich verfolgt werden.

 

Sie sollten die Aufkleber „Unfallgefahr“ bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten auf den nicht standsicheren Grabmalanlagen belassen und nicht entfernen! Dieser Aufkleber dient auch als Warnhinweis auf eine Gefahrenquelle für alle anderen Friedhofsbesucher.