Hinweise Winterdienst
Hinweise zum Winterdienst
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es ist wieder so weit. Der Winter ist da und wie immer werden neben den gemeindeeigenen Verbindungsstraßen nur die Gefäll- und Steigungsabschnitte sowie Kreuzungsbereiche geräumt und gestreut. Nur bei extremen Witterungsverhältnissen wie Eisregen und starkem Schneefall ist der Winterdienst angewiesen, auch die übrigen Straßen zu räumen bzw. zu streuen.
Das Räumfahrzeug fährt zuerst die Gemeindeverbindungsstraßen und Hauptstraßen an, soweit sie im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen und anschließend die entsprechenden Gefäll- und Steigungsstrecken in den Ortsteilen. Es braucht eine Durchfahrbreite von mind. 3 m. Ist diese durch am Straßenrand parkende Fahrzeuge nicht gegeben, kann nicht geräumt werden. Beim Räumen der Innerortsstraßen ist es unvermeidlich, dass Schnee vor Aus- und Einfahrten geschoben wird.
Den Schnee vom Gehweg müssen Sie am Rand des Gehwegs lagern, auf Grünstreifen oder auf Ihrem eigenen Grundstück, solange es den Verkehr nicht behindert; er darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Halten Sie Fußgängerüberwege, Radwege, Haltestellen, Gullys und Abfalltonnenbereiche frei. Bei Platzmangel müssen Sie den Schnee ggf. auf dem eigenen Grundstück unterbringen, um ihn nicht auf die Straße zu schieben.
Anregungen oder Beschwerden zum Räumdienst bitte nicht an den Räumdienst richten, sondern an den Gemeindevorstand. Ich bitte auch um Beachtung der Straßenreinigungspflicht gem. der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Antrifttal. In diesem Zusammenhang verweise ich insbesondere auf die Schneeräumung und die Beseitigung von Eisglätte im Bereich der Gehwege sowie der Zugänge zur Fahrbahn und zu den Grundstückseingängen (§§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung). Verpflichtete im Sinne der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Antrifttal sind hierfür: Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer sowie sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte gem. § 3 der Straßenreinigungssatzung.
Die Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 Uhr – 20.00 Uhr.
Ich bitte Sie herzlich um Ihr Verständnis und Beachtung.
Dietmar Krist, Bürgermeister