Wasserentnahmeverbot
Wasserentnahme im Vogelsbergkreis ab sofort verboten
Der Vogelsbergkreis hat wegen anhaltender Trockenheit ein sofortiges Wasserentnahmeverbot für Bäche, Flüsse
und Seen erlassen. Betroffen sind unter anderem die Gartenbewässerung sowie die Bewässerung von Wiesen
und Feldern mit Wasser aus Oberflächengewässern. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ziel ist es, die ohnehin niedrigen Wasserstände und die Ökosystem zu schützen.
nähere Infos: Amtliche Bekanntmachungen | Vogelsbergkreis