Ortsbild Ruhlkirchen | zur StartseiteOrtsbild Ohmes | zur StartseiteOrtsbild Vockenrod | zur StartseiteOrtsbild Seibelsdorf | zur StartseiteOrtsbild Bernsburg | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Amtliche Bekanntmachung

 

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Antrifttal

Umlegungsstelle

Vereinfachte Umlegung

(gemäß §§ 80 – 84 BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. 1 S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

Verfahrensgebiet:    „Jaupenhofer Hohl“

Gemeinde:                Antrifttal

Gemarkung:             Ruhlkirchen (2776)

Flur:                          1

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

(gemäß § 83 Abs. 1 BauGB)

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 30.08.2021 ist am 10.07.2022 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf den neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück er-trecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grund-stücke (§ 83 Abs. 3 BauGB)

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Antrifttal, Weihersweg 24, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

Antrifttal, den 14.07.2022   Der Gemeindevorstand

                                            der Gemeinde Antrifttal

                   (Siegel)             gez. Krist Bürgermeister