Beschluss und Entlastung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Antrifttal hat in ihrer Sitzung am 25.11.2021 wie folgt beschlossen:
1. Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Vogelsbergkreises für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wird zur Kenntnis genommen.
2. Aufgrund des § 114 HGO wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 beschlossen.
3. Gemäß dem Schlussbericht des Revisionsamts des Vogelsbergkreises über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011wird dem Magistrat nach § 114 HGO Entlastung erteilt.
Bekanntmachung: Der Beschluss der Gemeindevertretung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2011 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14. Juli 2022 bis zum 21. Juli 2022, bei der Gemeinde Antrifttal, Weihersweg 24, während der allg. Öffnungszeiten aus.
Antrifttal, den 14. Juli 2022 Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Antrifttal
gez. Dietmar Krist
Bürgermeister