Bekanntmachung Zweckverband Soziale Dienste

Amtliche Bekanntmachung

1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018;

Gemäß § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBI. I S. 291), wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Verbandsversammlung in der Sitzung am 07.06.2022 folgenden Beschluss gefasst hat:

 

1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Vogelsbergkreises abschließend geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Zweckverbandes Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 153.868,28 € sowie einem Jahresgewinn (ordentliches incl. außerordentliches Ergebnis) in Höhe von 36.324,19 € wird hiermit beschlossen.

 

2. Dem Verbandsvorstand wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

3. Der Jahresgewinn 2018 soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

 

 

2. Auslegung

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2018 liegt mit Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 04.10.2022 bis 12.10.2022 im Rathaus, Zimmer 1, Neustädter Str. 10, 36320 Kirtorf, während den Dienststunden der Stadtverwaltung Kirtorf, öffentlich aus:

 

Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes

Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf

Andreas Fey, Verbandsvorsteher

 

Amtliche Bekanntmachung

1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019;

Gemäß § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBI. I S. 291), wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Verbandsversammlung in der Sitzung am 07.06.2022 folgenden Beschluss gefasst hat:

 

1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Vogelsbergkreises abschließend geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Zweckverbandes Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 164.916,36 € sowie einem Jahresgewinn (ordentliches incl. außerordentliches Ergebnis) in Höhe von 13.813,67 € wird hiermit beschlossen.

 

2. Dem Verbandsvorstand wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

3. Der Jahresgewinn 2019 soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

 

 

2. Auslegung

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2019 liegt mit Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 04.10.2022 bis 12.10.2022 im Rathaus, Zimmer 1, Neustädter Str. 10, 36320 Kirtorf, während den Dienststunden der Stadtverwaltung Kirtorf, öffentlich aus:

 

Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes

Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf

Andreas Fey, Verbandsvorsteher

 

Amtliche Bekanntmachung

1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020;

Gemäß § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBI. I S. 291), wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Verbandsversammlung in der Sitzung am 07.06.2022 folgenden Beschluss gefasst hat:

 

1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Vogelsbergkreises abschließend geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Zweckverbandes Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 130.95716,52 € sowie einem Jahresverlust (ordentliches incl. außerordentliches Ergebnis) in Höhe von -60.449,00 € wird hiermit beschlossen.

 

2. Dem Verbandsvorstand wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

3. Der Jahresverlust 2020 soll aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage abgedeckt werden.

 

 

2. Auslegung

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2020 liegt mit Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 04.10.2022 bis 12.10.2022 im Rathaus, Zimmer 1, Neustädter Str. 10, 36320 Kirtorf, während den Dienststunden der Stadtverwaltung Kirtorf, öffentlich aus:

 

Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes

Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf

Andreas Fey, Verbandsvorsteher