Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Antrifttal haben die Möglichkeit, für die Wahl Wahlscheine zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal wie folgt zu beantragen:
1. Über die Wahlbenachrichtigungsmitteilung
Den Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist per Post versenden. Zur Vermeidung von Portokosten können Sie die Antragsunterlagen selbstverständlich auch bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
2. Über einen formlosen Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Hier geht es zur Onlinebeantragung der Briefwahl
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
3. Über das Briefwahlbüro
In der Gemeindeverwaltung ist ein Briefwahlbüro (Meldeamt) eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises bzw. Identitätsnachweises direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und, wenn Sie wollen, gleich an Ort und Stelle Ihre Stimme abgeben.
Antragsfrist und Versand
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, gestellt werden. Danach besteht nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) die Möglichkeit, die Briefwahl bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr, zu beantragen.
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann frühestens ab dem 30.04.2024 erfolgen. Wir versenden die Unterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Die von Ihnen zurückgehenden Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Für die Einhaltung dieser Frist sind Sie als Wähler selbst verantwortlich. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird. Die roten und gelben Wahlbriefe werden durch die Deutsche Post im Bundesgebiet kostenlos transportiert. Bei der Rücksendung aus dem Ausland sorgen Sie bitte für ausreichende Frankierung.
Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben. Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt wird.