Ortsbild Seibelsdorf | zur StartseiteOrtsbild Bernsburg | zur StartseiteOrtsbild Ohmes | zur StartseiteOrtsbild Vockenrod | zur StartseiteOrtsbild Ruhlkirchen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Briefwahl / Wählen mit Wahlschein

Antragsmöglichkeiten Online Wahlscheinantrag

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Antrifttal haben die Möglichkeit, für die Wahl Wahlscheine zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal wie folgt zu beantragen:

1. Über die Wahlbenachrichtigungsmitteilung

2. Über einen formlosen Antrag

3. Über das Briefwahlbüro

 

 

Antragsfrist und Versand

Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, gestellt werden. Danach besteht nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) die Möglichkeit, die Briefwahl bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr, zu beantragen.

 

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann frühestens ab dem 30.04.2024 erfolgen. Wir versenden die Unterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Die von Ihnen zurückgehenden Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Für die Einhaltung dieser Frist sind Sie als Wähler selbst verantwortlich. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird. Die roten und gelben Wahlbriefe werden durch die Deutsche Post im Bundesgebiet kostenlos transportiert. Bei der Rücksendung aus dem Ausland sorgen Sie bitte für ausreichende Frankierung.

 

Hier geht es zur Onlinebeantragung der Briefwahl

 

Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben. Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt wird.