Die Hessische Bauordnung (HBO) unterscheidet verschiedene Arten baugenehmigungsfreier Vorhaben.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Viele kleinere Bauvorhaben können errichtet werden, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist oder die Gemeinde davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Sie sind in der Anlage zu § 63 HBO aufgelistet.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben mit Freistellungsvorbehalt
Einige Bauvorhaben stehen unter Freistellungsvorbehalt. In diesem Fall sind vollständige Planunterlagen bei der Gemeinde Antrifttal, Weihersweg 24, 36326 Antrifttal, einzureichen. Um welche Vorhaben es sich dabei genau handelt, kann der Anlage zu § 63 HBO entnommen werden.
Die Gemeinde hat dann 14 Tage Zeit, mit der „Erklärung der Gemeinde“ ein Baugenehmigungsverfahren zu fordern. Wenn das nicht erfolgt oder schriftlich erklärt wird, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf mit dem Bau begonnen werden.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich
Alle größeren Bauvorhaben außer Sonderbauten können nach § 64 HBO baugenehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist. Dazu sind vollständige Planunterlagen bei der Gemeinde Antrifttal, Weihersweg 24, 36326 Antrifttal, einzureichen. Die Stadt hat dann einen Monat Zeit, mit der „Erklärung der Gemeinde“ ein Baugenehmigungsverfahren oder die vorläufige Untersagung zu fordern. Wenn das nicht erfolgt oder schriftlich erklärt wird, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf mit dem Bau begonnen werden.
Das unten aufgeführte Formular können Sie ausfüllen und uns hierüber zusenden.
Hessische Bauordnung (HBO)
Herr Julian Viereck (06631) 918054 J.Viereck(at)antrifttal.de