Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 27. Dezember 2024 den Bundestag aufgelöst und vorgezogene Neuwahlen auf den 23. Februar 2025 terminiert. Die vorgezogene Neuwahl führt zu verkürzten Fristen, die per Verordnung von der Bundesinnenministerin erlassen werden. Diese Fristen betreffen die Aufstellungsverfahren für die Wahlvorschläge und damit auch den Briefwahlzeitraum. Alle Informationen zum Beginn der Briefwahl, Eintragung in das Wählerverzeichnis etc. werden wir wie gewohnt über die Tageszeitungen sowie hier auf der Internetseite informieren.
Deutsche, die im dauerhaft im Ausland leben - sog. Auslandsdeutsche, müssen einen Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2025. Hierbei gilt der Eingang beim Wahlamt der Gemeinde Antrifttal, nicht das Versanddatum.
Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie unter Bundestagswahl 2025 - Wählen als Deutsche/r im Ausland. Anträge, die elektronisch übermittelt werden können (Anlage 2), können an die Mailadresse gesandt werden.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland befinden und weiterhin in Antrifttal gemeldet sind - sog. Urlaubsdeutsche, werden aufgrund der Meldedaten ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Die Wahlteilnahme kann per Briefwahl erfolgen. Für einen Briefwahlantrag benötigt das Wahlamt den vollständigen Namen, Geburtsdatum, die Meldeanschrift in Antrifttal sowie die abweichende Versandanschrift im Ausland. Der Antrag kann zum Beispiel per Mail an erfolgen. Auch hier gilt, je früher der Antrag eingeht, umso besser ist es.
Hinweis: Der Zeitraum der Briefwahl ist aufgrund der verkürzten Fristen sehr kurz. Briefwahlunterlagen können erst im Februar verschickt werden. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, 18:00 Uhr, wieder in der Gemeinde Verwaltung ankommen müssen.
Einige Wochen vor dem Wahltag
Briefwahlanträge können schon vor Beginn der Briefwahl gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses ausgestellt und versandt werden können.
23.11.2024 - 3 Monate vor Wahltag
Hauptwohnung muss im Wahlgebiet - also in der BRD - bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können (mind. 3 Monate vor Wahltag).
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland gibt es besondere Regeln: Wählen als Deutscher im Ausland.
12.01.2025 - 6 Wochen vor Wahltag
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Antrifttal, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Antrifttal gemeldet sind.
13.01. bis 02.02.2025 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag
Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Antrifttal durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.
bis spätestens 02.02.2025 - 21 Tage vor Wahltag
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.
03.02. bis 07.02.2025 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag
Antrifttaler Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Gemeinde Antrifttal auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.
Anfang Februar
Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros in der Gemeinde Verwaltung.
21.02.2025 - 15:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.
(Es gibt Ausnahmen.)
22.02.2025 - 12:00 Uhr - 1 Tag vor Wahltag
In Ausnahmefällen können Wahlscheine noch ersetzt werden, sofern der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass der Wahlschein nie zugegangen oder verloren ist. Am Wahltag ist dies nicht mehr möglich!
23.02.2025 - Wahltag
Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich
Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.
Für die vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar 2025 gelten die normalen Fristen für Eintragungen ins Wählerverzeichnis. Alle für die Bundestagswahl wahlberechtigten Personen werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Antrifttal eingetragen, wenn sie am Stichtag (12. Januar 2025) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Antrifttal gemeldet sind. Alle im Wählerverzeichnis geführten Personen erhalten anhand der Meldedaten vom 12.01.2025 ihre Wahlbenachrichtigung zugesandt. Diese sollte bis spätestens 03.02.2025 bei Ihnen eingehen.
Kommt es danach zu An- oder Ummeldungen (auch wenn diese rückwirkend stattfinden), gelten folgende Regelungen:
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Antrifttal umziehen und sich hier in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 neu anmelden, bleiben Sie zunächst im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes eingetragen.
Um in das Wählerverzeichnis in Antrifttal eingetragen zu werden, müssen Sie bis spätestens 02.02.2025 einen schriftlichen Antrag beim Wahlamt stellen, § 16 (3) Satz 1 der Bundeswahlordnung .
Für den Wegzug in eine andere Gemeinde/Stadt treffen die unter 1. gemachten Angaben für das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes sinngemäß zu.
Deutsche, die aus dem Ausland zurückkehren und hier in der Zeit vom 12.01.2025 bis 02.02.2025 ihren Hauptwohnsitz anmelden, können bis spätestens 02.02.2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Antrag für Deutsche im Ausland auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Deutschland gestellt haben.
Wenn Sie wahlberechtigt sind und Ihr Hauptwohnsitz in Antrifttal ist, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Briefwahlunterlagen können normalerweise sechs Wochen vor der Wahl ausgestellt werden. Aufgrund der verkürzten Fristen zur Zulassung der Wahlvorschläge wird die Briefwahl allerdings bei dieser Wahl erst im Februar (2-3 Wochen vor der Wahl) beginnen.
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Antrifttal mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen. Den Online-Antrag stellen wir sechs Wochen vor dem Wahltag hier zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen erst nach Zulassung der Wahlvorschläge versandt werden.
In der Gemeinde Verwaltung wird mit Beginn der Briefwahl ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen während der Öffnugnszeiten direkt vor Ort beantragen und mitnehmen. Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimmen abgeben.
Wahlbenachrichtigung
Sie können die Briefwahlunterlagen auch über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg oder per Fax beantragen. Diese Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag.
Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder auch elektronisch per E-Mail an . In jedem Fall darf man nur für sich selbst Unterlagen beantragen. Der Antragsteller muss dabei seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Falls Sie schon einen Wahlschein beantragt haben, dieser Ihnen allerdings nie zugegangen oder verloren gegangen ist, besteht die Möglichkeit, einen Ersatz-Wahlschein bis spätestens Samstag vor der Wahl, 12.00 Uhr ausgestellt zu bekommen. Am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten - der Wahlbrief sollte deshalb spätestens drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.
Den Online-Antrag werden wir bereits ca. drei Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsfrist deaktivieren. Grund: Wir müssen nach der Bearbeitung des Antrags im Onlineverfahren die Unterlagen per Post an Sie schicken. Falls die Unterlagen dann überhaupt rechtzeitig bei Ihnen eintreffen, müssten Sie diese wieder an uns zurücksenden. Das gewährleistet den rechtzeitigen Eingang Ihrer Briefwahlunterlagen nicht mehr.
Wir empfehlen in den letzten beiden Tagen der Briefwahl: Gehen Sie persönlich in das Briefwahlbüro und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen Sie dort gleich an Ort und Stelle.
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.
Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen (s. o.).
Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.