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Bauen und Wohnen

Quick-Check Bauantrag

Ist für Ihr Bauvorhaben ein Bauantrag erforderlich? Welche weiterführenden Schritte sind nötig? Welche Behörden sind zuständig? Der Quick-Check unterstützt Sie bei Ihrer Planung und bietet eine individuelle Evaluierung Ihres Projekts!

 

Finden Sie es hier heraus: Quick-Check Bauantrag

Bauleitplanung

Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der "Öffentlichkeit", d. h. der Bürgerinnen und Bürger (gem. § 3 BauGB) sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" (gem. § 4 BauGB).

 

Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren sind die "Öffentlichkeit" sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorzubringen, um eine ausreichende Berücksichtigung aller das Plangebiet berührenden Aspekte zu gewährleisten. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die die Gemeindevertretung entscheidet. Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen aktueller Bauleitplanverfahren zu nehmen. Alle hier abgelegten Bebauungspläne der Gemeinde Antrifttal dienen lediglich zu Informationszwecken.

 

Rechtskräftige Bauleitpläne
Alle hier abgelegten Bebauungspläne der Gemeinde Antrifttal dienen lediglich zu Informationszwecken.

 

Übersicht Bauleitpläne über das Geoportal
Eine Übersicht der Bebauungspläne für den Vogelsbergkreis erhalten Sie über das Georportal-Vogelsberg.

Eine Überischt der Bebauungspläne für die Gemeinde Antrifttal erhalten Sie hier.

Eine Überischt der Flächennutzungspläne für die Gemeinde Antrifttal erhalten Sie hier.

 

Bodenrichtwerte

BORIS Hessen ist ein Bodenrichtwertinformationssystem, das eine gebührenfreie Online-Recherche für alle hessischen Bodenrichtwerte ermöglicht. In BORIS Hessen können Sie ermitteln, in welcher Bodenwertzone eine Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) liegt. Zu BORIS Hessen geht es hier

Bauplätze

Die Gemeinde Antrifttal verfügt zur Zeit über 3 Baugebiete in den Ortsteilen Ruhlkirchen, Bernsburg und Seibelsdorf und bietet die Bauplätze zum Verkauf an. Die Grundstücke haben eine Größe von ca. 680 m² bis ca. 910 m². Der Preis pro Grundstück einschließlich der Erschließungskosten für Wasser, Kanal und Baustraße liegt bei 45 € / m².

 

Eine Übersicht über die Bauplätze finden Sie hier.

Bebauungsplan Ruhlkirchen - Unter dem Rohrfeld

Bebauungsplan Seibelsdorf

Bebauungsplan Bernsburg

Baugenehmigungsfreie Vorhaben

Die Hessische Bauordnung (HBO) unterscheidet verschiedene Arten baugenehmigungsfreier Vorhaben.

 

Baugenehmigungsfreie Vorhaben

Viele kleinere Bauvorhaben können errichtet werden, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist oder die Gemeinde davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Sie sind in der Anlage zu § 63 HBO aufgelistet.

 

Baugenehmigungsfreie Vorhaben mit Freistellungsvorbehalt

Einige Bauvorhaben stehen unter Freistellungsvorbehalt. In diesem Fall sind vollständige Planunterlagen bei der Gemeinde Antrifttal, Weihersweg 24, 36326 Antrifttal, einzureichen. Um welche Vorhaben es sich dabei genau handelt, kann der Anlage zu § 63 HBO entnommen werden.

 

Die Gemeinde hat dann 14 Tage Zeit, mit der „Erklärung der Gemeinde“ ein Baugenehmigungsverfahren zu fordern. Wenn das nicht erfolgt oder schriftlich erklärt wird, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf mit dem Bau begonnen werden.

 

Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich

Alle größeren Bauvorhaben außer Sonderbauten können nach § 64 HBO baugenehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist. Dazu sind vollständige Planunterlagen bei der Gemeinde Antrifttal, Weihersweg 24, 36326 Antrifttal, einzureichen. Die Stadt hat dann einen Monat Zeit, mit der „Erklärung der Gemeinde“ ein Baugenehmigungsverfahren oder die vorläufige Untersagung zu fordern. Wenn das nicht erfolgt oder schriftlich erklärt wird, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf mit dem Bau begonnen werden.

 

Der Vordruck BAB33 "Mitteilung baugenehmigungsfreies Vorhaben" können Sie unter folgendem Link herunterladen und ausfüllen: BAB33 "Mitteilung baugenehmigungsfreies Vorhaben" 

 

Richtlinien zu Bauvorhaben Carport/Garage: Garagenverordnung in Hessen & Information Carport-Garage

Richtlinien zu Bauvorhaben Gartenhütte: Hessen » Gartenhaus Baugenehmigung & Grenzabstand

 

Kulturdenkmäler Antrifttal

Die Kulturdenkmäler der Gemeinde Antrifttal können Portal des Landesamts für Denkmalpflege Hessen eingesehen werden.

Dafür folgen Sie bitte folgendem Link: DenkXweb - Startseite