Ortsbild Ruhlkirchen | zur StartseiteOrtsbild Ohmes | zur StartseiteOrtsbild Seibelsdorf | zur StartseiteOrtsbild Vockenrod | zur StartseiteOrtsbild Bernsburg | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Antrag § 6 Gaststättengesetz auf Durchführung einer Veranstaltung


Allgemeine Informationen

Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der schriftlich bei uns anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

 

In der Anzeige sind

  • der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
  • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
  • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

 

anzugeben.

Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

 

Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular Antrag § 6 GastG aus.

Anschließend können Sie es hierüber zusenden.

 

 


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBI. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2017 (GVBI.S.402) Gebührennummer 2244,

30,00 €

 

Die Gebühr wird Ihnen mit Erhalt der Gestattung in Rechnung gestellt.

 

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).