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Bauleitplanung

Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der "Öffentlichkeit", d. h. der Bürgerinnen und Bürger (gem. § 3 BauGB) sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" (gem. § 4 BauGB).

 

Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren sind die "Öffentlichkeit" sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorzubringen, um eine ausreichende Berücksichtigung aller das Plangebiet berührenden Aspekte zu gewährleisten. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die die Gemeindevertretung entscheidet. Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen aktueller Bauleitplanverfahren zu nehmen. Alle hier abgelegten Bebauungspläne der Gemeinde Antrifttal dienen lediglich zu Informationszwecken.

 

Rechtskräftige Bauleitpläne
Alle hier abgelegten Bebauungspläne der Gemeinde Antrifttal dienen lediglich zu Informationszwecken.

 

Übersicht Bauleitpläne über das Geoportal
Eine Übersicht der Bebauungspläne erhalten Sie über das Georportal.

 

Bodenrichtwerte

BORIS Hessen ist ein Bodenrichtwertinformationssystem, das eine gebührenfreie Online-Recherche für alle hessischen Bodenrichtwerte ermöglicht. In BORIS Hessen können Sie ermitteln, in welcher Bodenwertzone eine Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) liegt. Zu BORIS Hessen geht es hier