Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der schriftlich bei uns anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
In der Anzeige sind
der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
anzugeben.
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular Antrag § 6 GastG aus.
Anschließend können Sie es hierüber zusenden.
§ 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBI. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2017 (GVBI.S.402) Gebührennummer 2244,
30,00 €
Die Gebühr wird Ihnen mit Erhalt der Gestattung in Rechnung gestellt.
Frau Michaela Stork (06631) 918050 Meldeamt(at)antrifttal.de