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Reisepass beantragen


Allgemeine Informationen

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis.

 

Voraussetzungen

Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen bei Antragstellung die schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Außerdem müssen Kinder ab dem 6. Lebensjahr für die Antragstellung persönlich erscheinen, da ab diesem Alter Fingerabdrücke genommen werden müssen. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

 

In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.

In Ausnahmefällen können vorläufige Reisepässe sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn eine pünktliche Lieferung des normalen Reisepasses auch im Expressverfahren nicht mehr sichergestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA.


Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • alter Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis)
  • eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • biometrisches Lichtbild

 

Anforderungen an das biometrische Lichtbild

  • aktuelle Aufnahme
  • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
  • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
  • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
  • der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral

Bearbeitungsdauer

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung kann in der Regel mehrere Wochen dauern.

Gebühren

Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig 60,00 Euro
Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig 37,50 Euro
48-Seiten-Pass zzgl. 22,00 Euro
Expresspass zzgl. 32,00 Euro
vorläufiger Reisepass, 1 Jahr gültig 26,00 Euro
Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit Doppelte Gebühr
Nicht zuständige Behörde Doppelte Gebühr

 

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist gebührenfrei.

 

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • EC- Karte

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050


Merkblätter

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