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Fischereischein


Allgemeine Informationen

Wer die Fischerei ausüben will, benötigt einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

  • Für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, die Gemeinde, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
  • Für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die Gemeinde, in der Sie den Fischfang mit der Handangel ausüben wollen.

 

Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.

 

 

Es gibt folgende Fischereischeine:

  • Der Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
  • Der Fünfjahres-Fischereischein gilt fünf Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
  • Der Zehnjahres-Fischereischein gilt zehn Jahre und kann einmal um zehn Jahre verlängert werden.

Für Jugendliche ab zehn Jahren:

  • Der Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
  • Der Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).

 

Für den Jugendfischereischein ist vom zehnten bis 16. Lebensjahr keine Prüfung erforderlich.

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Verlust Fischereischein    

Bei Verlust oder Unleserlichkeit des Fischereischeins können Sie einen Ersatz-Fischereischein beantragen. Der Ersatzfischereischein wird entsprechend dem Zeitraum ausgestellt wie der verlorene Fischereischein ausgestellt. Für die Ersatzausstellung wird lediglich die Gebühr erhoben, die Abgabe fällt nicht erneut an.

 

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Ersterteilung

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
  • Passbild

 

Verlängerung

  • Fischereischein
  • ggfs. aktuelles Passbild

 

 


Kosten

  Verwaltungsgebühr Fischereiabgabe
Jahresfischereischein 10,00 € 7,50 €
5-Jahresfischereischein 18,00 € 27,00 €
10-Jahresfischereischein 36,00 € 50,00 €
Jugendfischereischein (1 Jahr) 4,00 € 3,50 €
Jugendfischereischein (5 Jahre) 6,00 € 17,00 €

 

Zahlungsarten

- Barzahlung

- EC-Kartenzahlung

 

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 
E-Mail

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050
E-Mail