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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht


Allgemeine Informationen

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

 

Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular aus.

Anschließend können Sie es hierüber zusenden.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

gebührenfrei


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050


Formulare

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