Die Ausstellung kann nur gem. § 62 Personenstandsgesetz erfolgen (berechtigtes Interesse).
Um eine Geburts-/Sterbe-/Heiratsurkunde zu erhalten, muss die Geburt, Heirat oder der Sterbefall auch in Antrifttal stattgefunden haben.
Die Gebühr beträgt je Urkunde 12,00 €. Bei 2 oder mehr Urkunden des gleichen Vorgangs ab der 2. Urkunde je 6,00 €. (Anlage zu § 1 Verwaltungskostenordnung).
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.
Name und Vorname (bei Heiratsurkunden auch Name und Vorname des Ehepartners angeben)
Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum, je nachdem was für eine Urkunde angefordert wird
Geburtsort, Ort der Eheschließung oder Ort des Sterbefalls, je nachdem was für eine Urkunde angefordert wird
Sicherheitsabfrage
_____ ___ ______ ___ / ___// / _ \\ /_____// / _ \\ \___ \\ | / \ || `____ ` / //\ \\ / // | \_/ || /___// | ___ || /____// \___// `__ ` |_|| |_|| `-----` `---` /_// `-` `-` `-`
Rechtliches:
Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.