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Straßenreinigungspflicht

Straßenreinigungspflicht (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Straßenreinigungspflicht

Straßenreinigungspflicht in Antrifttal

Gemeinsam für ein sauberes Ortsbild!

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte denken Sie daran: Grundstückseigentümer und Verpflichtete sind für die Reinigung der Gehwege und angrenzenden Bereiche verantwortlich. Die Reinigung ist regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, durchzuführen.

Entfernen Sie bitte:
• Laub, Schmutz und Unrat
• Bewuchs und überhängende Äste, die Gehwege oder Straßen beeinträchtigen

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe – Sie tragen damit zu mehr Sicherheit und einem gepflegten Erscheinungsbild unserer Gemeinde bei!

Ihre
Gemeinde Antrifttal