Amt für Bodenmanagement Fulda
Außenstelle Lauterbach
- Flurbereinigungsbehörde-
Peter-Grünberg-Platz 1, 36341 Lauterbach
Telefon: +49 (611) 535 1400
Fax: +49 (611) 327605203
E-Mail: info.afb-fulda(at)hvbg.hessen.de
Gz.:2-FD-05-13-52-01-B-0006#003
Flurbereinigungsverfahren VF 1352 Alsfeld-Billertshausen-Antrift, Vogelsbergkreis
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Im Flurbereinigungsverfahren von Alsfeld-Billertshausen-Antrift, Vogelsbergkreis, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gem. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 BGB I S. 546 in der derzeit gültigen Fassung - in Verbindung mit § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom 29.11.2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit gültigen Fassung – der Anhörungstermin anberaumt auf
Dienstag, den 25.10.2022 um 11.00 Uhr im
Dorfgemeinschaftshaus Billertshausen,
Angenröder Straße 16, 36304 Alsfeld-Billertshausen
Der Termin wird unter Einhaltung der jeweils aktuell geltenden Corona-Regelungen abgehalten.
Zu diesem Termin werden geladen:
Der Flurbereinigungsplan Alsfeld-Billertshausen-Antrift liegt an dem nachfolgend genannten Tag zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung aus:
Dienstag, den 25.10.2022 von 9.00 – 11.00 Uhr im
Bei Bedarf kann auch im Amt für Bodenmanagement Fulda -Außenstelle Lauterbach-, Peter-Grünberg-Platz 1, Zimmer Nr. 2.1.22 Einsicht genommen werden, hierzu ist unter der Tel. Nr. 0611/535-1466 ein Termin zu vereinbaren.
Jedem Teilnehmer, Bevollmächtigten, Vertreter oder Pfleger wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan - Nachweis des Neuen Bestandes - zugestellt. Beteiligte, die an der Teilnahme zum Termin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Der Auszug ist zu dem Termin mitzubringen.
Eine Entschädigung für Zeitversäumnisse oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden. Darüber hinaus ist die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes über den Link http://www.hvbg.hessen.de/VF1352 abrufbar.
Wer keine Erläuterung des Flurbereinigungsplanes wünscht und keinen Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan vorzubringen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Beteiligte, die Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan vorbringen wollen, werden auf folgende Rechtsbehelfsbelehrung
hingewiesen:
Gegen den Flurbereinigungsplan steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Dieser kann im Anhörungstermin am 25.10.2022 oder innerhalb zwei Wochen danach
beim Amt für Bodenmanagement Fulda, Außenstelle Lauterbach
-Flurbereinigungsbehörde-
erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation,
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden
erhoben wird.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Veröffentlichung
Der Flurbereinigungsplan wird in den Städten Alsfeld, Kirtorf und Romrod und in der Gemeinde Antrifttal öffentlich bekannt gemacht.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter folgender Internetadresse http://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Lauterbach, den 15.09.2022 (Siegel)
Im Auftrag:
gez. Timo Karl (Fachbereichsleiter)