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Bekanntmachung Gemeindekasse

Hinweis zu den fälligen Steuern, Abgaben und Pachtzahlungen

 

Am 15. Februar 2024 werden die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer für das 1. Quartal 2024 sowie der jährliche Beitrag für das Nachrichtenblatt fällig.

 

Weitere Steuertermine 2024 sind der 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Termine finden Sie auch in Ihrem Steuerbescheid.

 

Die Fälligkeiten für die Pachtzahlungen entnehmen Sie dem jeweiligen Bescheid.

 

Nicht rechtzeitig gezahlte Beträge befinden sich ab dem Fälligkeitstermin automatisch im Verzug und werden mit Mahngebühren und Säumniszuschläge angemahnt, erfolgt danach immer noch keine Zahlung, werden die Forderungen zur Vollstreckung an die Kreiskasse übergeben.

 

Um unnötige Kosten zu vermeiden besteht die Möglichkeit die fälligen Beträge mittels SEPA-Lastschrifteinzug zu begleichen. Dazu ist das vollständige Kassenzeichen des Bescheides erforderlich.

 

Ein Blanko-Formular liegt dem zugesandten Bescheid vom 10.01.2024 bei und kann auch jederzeit auf der Homepage unter Bürgerservice/Online-Dienste/Formulare aufgerufen werden. Sollten Sie keinen Internet-Zugang besitzen, können Sie das Formular bei der Gemeindekasse anfordern oder den Auftrag persönlich, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, erteilen.

 

WICHTIG: Das eingereichte Lastschrift-Einzugsformular muss vom Zahlungspflichtigen sowie bei abweichendem Kontoinhaber zusätzlich von diesem ebenfalls unterschrieben werden. Aufträge, welche lediglich telefonisch bzw. per E-Mail erteilt werden, können nicht angenommen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekasse, Frau Reinhard, telefonisch unter 

0 66 31/91 80 51 bzw. per E-Mail an zur Verfügung.