Die Ausstellung kann nur gem. § 62 Personenstandsgesetz erfolgen (berechtigtes Interesse).
Um eine Geburts-/Sterbe-/Heiratsurkunde zu erhalten, muss die Geburt, Heirat oder der Sterbefall auch in Antrifttal stattgefunden haben.
Die Gebühr beträgt je Urkunde 12,00 €. Bei 2 oder mehr Urkunden des gleichen Vorgangs ab der 2. Urkunde je 6,00 €. (Anlage zu § 1 Verwaltungskostenordnung).
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.
Geburtsurkunde
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Heiratsurkunde
Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister
Sterbeurkunde
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Name und Vorname (bei Heiratsurkunden auch Name und Vorname des Ehepartners angeben)
Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum, je nachdem was für eine Urkunde angefordert wird
Ruhlkirchen (Ereignis bis 01.01.1972)
Ohmes (Ereignis bis 01.01.1972)
Seibelsdorf (Ereignis bis 01.01.1972)
Vockenrod (Ereignis bis 01.01.1972)
Bernsburg (Ereignis bis 01.01.1972)
Antrifttal (Ereignis ab 01.01.1972 - Gebietsreform)
Geburtsort, Ort der Eheschließung oder Ort des Sterbefalls, je nachdem was für eine Urkunde angefordert wird
per PayPal
in bar bei Abholung (bitte hierfür einen Termin vereinbaren)
per Vorabüberweisung. Sie erhalten hierzu eine Rechnung mit den Zahlungsmodalitäten.
Sicherheitsabfrage
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Rechtliches:
Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.